Solarpflicht für Unternehmen – neue Regeln für Nichtwohngebäude ab 2027

Solarenergie gewinnt für Unternehmen in Deutschland zunehmend an Bedeutung. In mehreren Bundesländern gelten bereits eigene Pflichten zur Installation von Solaranlagen bei Neubauten oder größeren Dachsanierungen. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) kommt eine bundesweite Solarpflicht hinzu, die ab dem 1. Januar 2027 schrittweise eingeführt werden soll.

Für Unternehmen stellt sich daher die Frage, welche Vorgaben am jeweiligen Standort gelten und ob das eigene Gewerbedach betroffen ist. Besonders bei einem Neubau oder einer anstehenden Dachsanierung lohnt es sich, die geltenden Anforderungen frühzeitig zu prüfen und die Installation von Photovoltaik oder Solarthermie direkt mitzuplanen. Middendorp Montage unterstützt Unternehmen beim Dachbau und bei der Dachsanierung und koordiniert die Installation von Solaranlagen gemeinsam mit erfahrenen Partnern.

Was bedeutet Solarpflicht?

Die Solarpflicht nach GModG verpflichtet Eigentümer beziehungsweise Bauherren bestimmter Gebäude unter festgelegten Voraussetzungen dazu, eine Anlage zur Nutzung von Solarenergie zu errichten. Ziel ist es, das Potenzial geeigneter Dachflächen besser auszuschöpfen, erneuerbare Energien auszubauen und die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu verringern.

Grundsätzlich wird zwischen zwei Technologien unterschieden:

  • Photovoltaik: Solarmodule wandeln Sonnenlicht in elektrischen Strom um. Dieser kann direkt im Unternehmen verbraucht, gespeichert oder ins öffentliche Netz eingespeist werden.
  • Solarthermie: Solarkollektoren nutzen die Sonnenenergie zur Wärmeerzeugung, beispielsweise für Warmwasser oder Heizungsunterstützung.

Die bundesweite Regelung bezieht sich auf Solarenergieanlagen und ist daher nicht ausschließlich als PV-Pflicht zu verstehen. Welche Lösung im Einzelfall infrage kommt, hängt von den gesetzlichen Anforderungen und den technischen Gegebenheiten des Gebäudes ab.

Für Unternehmen sind insbesondere Nichtwohngebäude wie Produktionshallen, Lagergebäude, Bürogebäude, Werkstätten und landwirtschaftlich genutzte Betriebsgebäude relevant. Ihre häufig großen Dachflächen bieten gute Voraussetzungen für die Nutzung von Solarenergie.

Bundesweite Solarpflicht ab 2027: Was regelt das Gebäudemodernisierungsgesetz?

Mit § 106 des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) wird eine bundesweite Grundlage für die Solarpflicht in Deutschland geschaffen. Die Anforderungen werden schrittweise eingeführt. Dabei kommt es unter anderem darauf an, ob ein Gebäude neu errichtet wird oder bereits besteht, wie es genutzt wird und welche Nutzfläche es hat. Neben gewerblich genutzten Nichtwohngebäuden betreffen die Regelungen auch bestimmte Wohngebäude und überdachte Parkplätze.

Welche Fristen gelten für die Solarpflicht für Unternehmen?

Die Einführung erfolgt in mehreren Stufen:

Beginn Betroffene Gebäude
1. Januar 2027 Neue Nichtwohngebäude mit mehr als 250 m² Nutzfläche
1. Januar 2028 Bestehende öffentliche Nichtwohngebäude mit mehr als 2.000 m² Nutzfläche und bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 500 m² Nutzfläche (abhängig von Nutzfläche und gesetzlich definierten größeren Änderungen)
1. Januar 2029 Bestehende öffentliche Nichtwohngebäude mit mehr als 750 m² Nutzfläche
1. Januar 2030 Neue Wohngebäude sowie neue überdachte Parkplätze, die physisch an ein Gebäude angrenzen
1. Januar 2031 Bestehende öffentliche Nichtwohngebäude mit mehr als 250 m² Nutzfläche

Wichtig für Unternehmen: Ab 2027 sind insbesondere Neubauprojekte im gewerblichen Bereich relevant und es empfiehlt sich, die Nutzung der Dachfläche für Solarenergie bereits in der Planungsphase zu berücksichtigen. Bei bestehenden Gewerbeimmobilien muss geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Solarpflicht bei bestimmten baulichen Änderungen erfüllt sind. Nicht jede Reparatur und nicht jede Dachsanierung löst automatisch eine Pflicht aus.

Bestehende Solarpflicht für Nichtwohngebäude nach Bundesland

Noch bevor die bundesweite Solarpflicht greift, haben zahlreiche Bundesländer eigene Regelungen zur Nutzung von Solarenergie eingeführt. Diese unterscheiden sich danach, welche Gebäude betroffen sind und ob die Pflicht bereits beim Neubau oder auch bei Dachsanierungen im Bestand gilt.

Für Unternehmen ist deshalb neben dem GModG entscheidend, welche landesrechtlichen Vorgaben am jeweiligen Standort gelten, denn die Bundesregelung verdrängt strengere landesrechtliche Anforderungen nicht automatisch. Beispielsweise besteht in vielen Ländern eine explizite Pflicht für Photovoltaik, die durch eine Solarthermieanlage nicht (oder nur unter bestimmten Voraussetzungen) erfüllt werden kann. Die folgende Übersicht bietet eine erste Orientierung. Ausnahmen und konkrete Anforderungen müssen im Einzelfall geprüft werden.

Bundesland Wesentliche Regelungen für Nichtwohngebäude
Baden-Württemberg PV-Pflicht für neue Nichtwohngebäude seit 2022 und für grundlegende Dachsanierungen im Bestand seit 2023. Grundlage ist § 23 KlimaG BW. Eine Solarthermieanlage kann die Pflicht unter bestimmten Voraussetzungen alternativ erfüllen.
Bayern PV-Pflicht für neue Nichtwohngebäude seit 2023 sowie bei vollständiger Erneuerung der Dachhaut seit 2025.
Berlin PV-Pflicht bei Neubauten und wesentlichen Dachumbauten für Gebäude mit mehr als 50 m² Nutzungsfläche. In der Regel müssen mindestens 30 % der maßgeblichen Dachfläche mit Photovoltaik belegt werden.
Brandenburg Die frühere Solarpflicht nach § 32a BbgBO wurde 2026 aufgehoben. Derzeit besteht keine landesrechtliche Solar- oder Photovoltaik-Pflicht.
Bremen Seit Juli 2025 müssen Neubauten mindestens 50 % der maßgeblichen Dachfläche mit PV nutzen. Seit Juli 2024 gilt eine PV-Pflicht bei Dachsanierung von mehr als 80% der Dachfläche.
Hamburg PV-Pflicht für Neubauten seit 2023 und für wesentliche Dachumbauten im Bestand seit 2024. Grundsätzlich sind mindestens 30 % der maßgeblichen Dachfläche mit Photovoltaik zu belegen.
Hessen Besondere Vorgaben gelten für landeseigene Gebäude und bestimmte neue Parkplätze. Eine allgemeine Solarpflicht für sämtliche privaten Gewerbeneubauten besteht daraus nicht.
Niedersachsen Seit 2023 gilt die Photovoltaik-Pflicht für erfasste Neubauten mit mindestens 50 m² Dachfläche nach § 32a NBauO, seit 2025 auch für bestimmte Dachänderungen im Bestand. Grundsätzlich sind mindestens 50 % der jeweils betroffenen Dachfläche mit Photovoltaik auszustatten.
Nordrhein-Westfalen PV-Pflicht nach § 42a BauO für neue Nichtwohngebäude bei Bauanträgen nach dem 1. Januar 2024. Seit 2026 gilt sie grundsätzlich auch bei vollständiger Erneuerung der Dachhaut bestehender Gebäude, vorbehaltlich gesetzlicher Ausnahmen.
Rheinland-Pfalz Landessolargesetz (LSolarG) bestimmt eine PV-Pflicht für bestimmte neue Gewerbebauten mit mindestens 100 m² Dachfläche seit 2023. Seit 2024 gelten erweiterte Vorgaben für Neubauten und grundlegende Dachsanierungen öffentlicher Gebäude.
Saarland Nach § 12a LBO gilt die PV-Pflicht bei Errichtung und grundlegender Dachsanierung gewerblich genutzter Gebäude mit mehr als 100 m² Bruttodachfläche. Grundsätzlich sind mindestens 60 % der Nettodachfläche mit Photovoltaik zu belegen.
Schleswig-Holstein PV-Pflicht für neue Nichtwohngebäude seit 2023 und bei bestimmten Dachsanierungen, unter anderem bei Änderungen an mindestens 10 % der Dachfläche.

Derzeit besteht keine allgemeine landesrechtliche Solarpflicht für Nichtwohngebäude in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Unabhängig davon können allerdings kommunale Vorgaben oder besondere Regelungen für einzelne Gebäude gelten.

Was bedeutet die Solarpflicht konkret für Unternehmen?

Die Auswirkungen der Solarpflicht unterscheiden sich je nachdem, ob ein neues Gewerbegebäude geplant oder ein bestehendes Dach saniert werden soll. Middendorp Montage berät Sie entsprechend zu den konkreten Arbeitsschritten.

Solarpflicht für Neubauten

Bei neuen Nichtwohngebäuden mit mehr als 250 m² Nutzfläche ist die bundesweite Vorgabe ab dem 1. Januar 2027 zu beachten. Für Bauherren bedeutet das, die Nutzung der Dachfläche für Solarenergie von Beginn an in die Planung der Dachkonstruktion einzubeziehen. Dazu gehören unter anderem:

  • die Wahl eines geeigneten Dachsystems,
  • die Prüfung der Tragfähigkeit und der Befestigungsmöglichkeiten,
  • die Abstimmung von Dachkonstruktion und Photovoltaikanlage,
  • die Berücksichtigung von Wartungszugängen und Sicherheitsmaßnahmen.

Wer die Solaranlage erst nach Fertigstellung des Gebäudes einplant, riskiert unnötige Abstimmungsarbeiten und zusätzliche Kosten. Eine frühzeitige Koordination kann dagegen helfen, die verschiedenen Gewerke effizient zusammenzuführen.

Solarpflicht für Bestandsgebäude

Wer für ein bestehendes Gewerbegebäude eine Dachsanierung plant, sollte frühzeitig prüfen, ob dabei eine Solarpflicht greift. Die bundesweite Regelung sieht ab dem 1. Januar 2028 Anforderungen für bestimmte Bestandsgebäude vor. Betroffen sind Nichtwohngebäude mit mehr als 500 m² Nutzfläche, wenn gesetzlich definierte größere Änderungen durchgeführt werden. In einzelnen Bundesländern gelten jedoch schon heute konkrete Vorgaben für Dachsanierungen, die eine Aufrüstung bereits vorgeben.

Auch wenn im Einzelfall keine Solarpflicht für die Dachsanierung besteht, kann es wirtschaftlich sinnvoll sein, die Sanierung mit der Installation einer Photovoltaikanlage zu verbinden. Werden beide Maßnahmen gemeinsam geplant, lassen sich Arbeiten und Sicherheitsmaßnahmen wie die Absturzsicherung unter Umständen bündeln und zusätzliche Kosten vermeiden. Ebenfalls können so Dachkonstruktion, Befestigungsmöglichkeiten und die erwartete Lebensdauer von Dach und Photovoltaikanlage aufeinander abgestimmt werden. So lässt sich vermeiden, dass das Dach erneut saniert werden muss, obwohl die Photovoltaikmodule noch viele Jahre betrieben werden könnten.

Warum lohnt sich eine Solaranlage für Unternehmen?

Eine Solaranlage kann für Unternehmen nicht nur aufgrund gesetzlicher Vorgaben interessant sein. Richtig geplant, kann eine Solaranlage auch einen Beitrag zur betrieblichen Energieversorgung und zur langfristigen Kostenplanung leisten.

  • Stromkosten reduzieren: Unternehmen können einen Teil ihres Strombedarfs durch selbst erzeugten Solarstrom decken. Besonders interessant ist dies, wenn der Stromverbrauch tagsüber hoch ist und gut mit der Solarstromerzeugung zusammenpasst.
  • Große Dachflächen nutzen: Gewerbe- und Industriegebäude verfügen häufig über weitläufige Dachflächen, die sich für die Solarstromerzeugung eignen. Dadurch lässt sich vorhandene Fläche für einen zusätzlichen betrieblichen Nutzen einsetzen.
  • Nachhaltigkeit fördern: Die Nutzung erneuerbarer Energien kann dabei helfen, die betrieblichen Klimaziele zu unterstützen und den Einsatz fossiler Energieträger zu reduzieren.
  • Energie flexibler einsetzen: Mit einem passenden Batteriespeicher lässt sich ein Teil des erzeugten Stroms für einen späteren Zeitpunkt speichern. Je nach System und Verbrauchsprofil können dadurch Eigenverbrauch und Lastmanagement verbessert werden.
  • Investitionen sinnvoll kombinieren: Steht ohnehin eine Dachsanierung an, kann es vorteilhaft sein, die Installation einer Photovoltaikanlage direkt mitzuplanen. So lassen sich die Arbeiten aufeinander abstimmen und unter geeigneten Bedingungen gemeinsame Sicherheitsmaßnahmen nutzen.

Ob sich eine Anlage wirtschaftlich rechnet, hängt unter anderem von Investitionskosten, Stromverbrauch, Eigenverbrauchsquote, Ertrag und Finanzierung ab. Eine individuelle Betrachtung ist deshalb sinnvoll.

Eignet sich mein Dach für eine Solaranlage?

Nicht jedes Dach ist ohne Weiteres für die Montage von Solarmodulen geeignet. Vor der Installation sollten insbesondere der Zustand des Dachsystems und die Befestigungsmöglichkeiten geprüft werden:

  • Sandwichpaneele: Die Stahlstärke sollte mindestens 0,5 mm betragen.
  • Wellblechdächer: Entscheidend sind Zustand, Alter und verbleibende Lebensdauer des Daches.

Dach und Solarmodule sollten so aufeinander abgestimmt sein, dass keine unnötig frühe Dachsanierung erforderlich wird. Die Arbeiten sollten so geplant werden, dass Dachmontage und Installation der Anlage möglichst effizient ineinandergreifen.

Sind Sie unsicher, ob Ihr bestehendes Dach diese Anforderungen erfüllt? Middendorp Montage prüft gemeinsam mit Ihnen, welche Möglichkeiten für Ihr Gebäude bestehen.

Dachbau, Dachsanierung und Photovoltaik mit Middendorp Montage

Middendorp Montage ist auf Dachsysteme für Nichtwohngebäude spezialisiert und unterstützt Unternehmen beim Neubau und bei Sanierungsvorhaben. Wenn ein Dach mit Photovoltaik ausgestattet werden soll, koordiniert Middendorp Montage die Dacharbeiten und die Installation gemeinsam mit festen Solarpartnern.

Durch die eingespielte Zusammenarbeit und die gebündelte Fachkenntnis der beteiligten Spezialisten lassen sich die einzelnen Arbeitsschritte effizient aufeinander abstimmen und zusätzliche Kosten vermeiden. Unternehmen profitieren von einem koordinierten und wirtschaftlichen Ablauf.

Effiziente Solaranlage & Energiespeicher für Gewerbehallen

Die Solarpartner von Middendorp Montage verfügen über Erfahrung mit gewerblichen und landwirtschaftlichen Gebäuden. Bei der Auswahl der Solarmodule werden deshalb auch die besonderen Bedingungen am Einsatzort berücksichtigt, beispielsweise Staub, Sand, Feuchtigkeit oder Ammoniak in landwirtschaftlichen Betrieben. Ein Experte berät Sie persönlich vor Ort, um die Anforderungen Ihres Gebäudes und die geeignete Lösung zu besprechen.

Neben Photovoltaikanlagen können Unternehmen über die Partner von Middendorp Montage auch Energiespeicherlösungen planen. Ein Speicher ermöglicht es, überschüssigen Solarstrom zwischenzuspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt zu nutzen.

Je nach Stromverbrauch und betrieblichem Bedarf kann ein Energiemanagementsystem auf verschiedene Ziele ausgerichtet werden, darunter:

  • Eigenverbrauch erhöhen: selbst erzeugten Solarstrom möglichst direkt im Unternehmen nutzen.
  • Strom speichern: überschüssige Energie für einen späteren Zeitpunkt vorhalten.
  • Einspeisung steuern: die Abgabe von Strom ins Netz auf das Energiekonzept abstimmen.
  • Lastspitzen reduzieren: den Strombezug aus dem Netz in Zeiten besonders hoher Nachfrage senken.

Welche Speichergröße und Steuerung sinnvoll sind, hängt unter anderem vom Verbrauchsprofil, der Leistung der Photovoltaikanlage und den betrieblichen Anforderungen ab.

Jetzt auf die Solarpflicht vorbereiten

Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz wird die Solarpflicht ab 2027 schrittweise auf weitere Gebäude ausgeweitet. Für Unternehmen ist es deshalb sinnvoll, die gesetzlichen Anforderungen frühzeitig zu prüfen und den Zustand des eigenen Daches in die Planung einzubeziehen.

Middendorp Montage unterstützt Sie bei der Auswahl und Umsetzung eines geeigneten Dachsystems und koordiniert die Installation von Solarpaneelen mit erfahrenen Partnern. Aus einer Hand lassen sich die Arbeiten zeitlich aufeinander abstimmen und der Bauablauf vereinfachen.

Ihre Vorteile mit Middendorp Montage:

  • Spezialisierter Experte für Dachsysteme für Nichtwohngebäude
  • Feste Partner und eingespielte Arbeitsabläufe
  • Koordinierte Umsetzung von Dachbau, Dachsanierung und Photovoltaik
  • Hochwertige Solarmodule für gewerbliche und landwirtschaftliche Einsatzbedingungen
  • Persönliche Beratung durch einen Solarexperten
  • Ergänzende Lösungen für Energiespeicherung und intelligentes Energiemanagement

Planen Sie Ihr Dachprojekt frühzeitig und lassen Sie sich zu den Möglichkeiten für Ihr Gebäude beraten.

Häufig gestellte Fragen

Wann ist eine Solaranlage Pflicht bei Dachsanierung?

Eine Solaranlage ist bei einer Dachsanierung nicht automatisch Pflicht. Nach der Bundesregelung gilt sie ab dem 1. Januar 2028 für bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 500 m² Nutzfläche, wenn größere Änderungen nach § 36 GModG erfolgen und ein Gesamtnachweis nach § 38 Absatz 3 GModG erforderlich ist.

Solche größeren Änderungen betreffen unter anderem die Erneuerung von Dach, Außenwänden, Fenstern oder Decken. Maßgeblich ist meist, dass mehr als 10 Prozent der jeweiligen Bauteilgruppe betroffen sind, bei einem Dach also mehr als 10 Prozent der relevanten Dachfläche. Kleinere Reparaturen lösen die Pflicht in der Regel nicht aus; in einigen Bundesländern können jedoch strengere Landesregeln gelten.

Die 10-Prozent-Schwelle löst zunächst die energetischen Anforderungen nach § 36 aus; die Solarpflicht folgt daraus nur, wenn zusätzlich ein Gesamtnachweis nach § 38 Absatz 3 erforderlich ist.

Was passiert, wenn ich die Solarpflicht nicht erfülle?

Die bundesweite Solarpflicht nach dem GModG wird vor allem bei der Baugenehmigung oder Bauanzeige geprüft. Fehlt der Nachweis für die Solaranlage, kann die Genehmigung des Bauvorhabens verzögert oder verweigert werden. Das GModG sieht bisher kein eigenes Bußgeld vor, einzelne Bundesländer können jedoch eigene Sanktionen oder Nachrüstungsanforderungen haben.

Darf ich statt Photovoltaik eine Solarthermieanlage installieren?

Ja, die bundesweite Solarpflicht nach § 106 GModG kann grundsätzlich auch durch eine solarthermische Anlage erfüllt werden. Entscheidend sind jedoch die gesetzlich definierten Mindestanforderungen an Größe, Auslegung und Betrieb der Anlage; bei einem Gewerbegebäude ist Photovoltaik daher oft die praktischere Lösung.

Welche Dachsysteme eignen sich für Photovoltaik auf Nichtwohngebäuden?

Besonders häufig geeignet sind Trapezblechdächer, Sandwichdächer, Flachdächer und Wellblechdächer. Auch Ziegeldächer können für PV genutzt werden, erfordern jedoch meist eine andere Befestigungsart. Entscheidend ist weniger das Dachmaterial allein, sondern Dachneigung, Ausrichtung, Verschattung, Dichtheit und die mögliche Lastaufnahme.

Gibt es Förderprogramme für Photovoltaik auf Gewerbedächern?

Ja, Förderungen können je nach Bundesland, Anlagengröße und Verwendungszweck verfügbar sein, etwa über Bund, Länder, KfW oder regionale Energieagenturen. Auch Kombinationen mit Speichern oder Energieeffizienzmaßnahmen können förderfähig sein. Erkunden Sie unseren Blogartikel über die Förderung bei Dachsanierung.

Wer ist verantwortlich bei gemieteten Gewerbeimmobilien?

Grundsätzlich trägt der Eigentümer die Verantwortung für bauliche Maßnahmen am Dach, während der Mieter für den Betrieb und die Nutzung der Anlage verantwortlich sein kann, sofern dies vertraglich vereinbart ist. In der Praxis regeln Mietvertrag, Gewerberaummiete oder gesonderte Vereinbarungen, wer investiert, den Strom nutzt, Wartung übernimmt und Erlöse oder Kosten trägt.