Wie gefährlich ist Asbest? – Risiken für Unternehmen & ihre Mitarbeiter

Asbest war bis zu seinem Verbot 1993 in Deutschland ein weit verbreiteter Baustoff, besonders in landwirtschaftlichen und gewerblichen Gebäuden, wo asbesthaltige Elemente häufig für Dach und Fassade eingesetzt wurden. Eigentümer solcher Bestandsgebäude stehen heute vor konkreten Fragen: Welche Gefahr besteht bei Asbest, welche gesetzlichen Pflichten gelten, und unter welchen Umständen besteht Handlungsbedarf?

Was ist Asbest und warum wurde es so häufig verbaut?

Asbest bezeichnet eine Gruppe natürlich vorkommender Silikatminerale, die zu sehr feinen Fasern gespalten werden können. Aufgrund seiner Hitzebeständigkeit, mechanischen Festigkeit und seines vergleichsweise niedrigen Preises gehörte es zwischen den 1950er und 1990er Jahren zu den meistverwendeten Baustoffen. Für Dächer und Fassaden wurde es vor allem in Form von Asbestzement verwendet, der unter dem Markennamen Eternit bekannt wurde.

Seit 1993 ist die Verwendung von Asbest in Deutschland vollständig verboten. Ein erheblicher Teil der vor diesem Zeitpunkt errichteten Gebäude enthält jedoch noch immer asbesthaltige Dachplatten, Fassadenelemente oder Dämmmaterialien.

Warum ist Asbest so gefährlich?

Durch seine mikroskopisch kleinen Fasern kann Asbest schwere Gesundheitsschäden zur Folge haben. Werden diese freigesetzt und über die Atemwege aufgenommen, können sie sich im Lungengewebe ablagern. Sie verhaken sich dort und können vom Immunsystem nicht abgebaut oder entfernt werden. Die Fasern bleiben über Jahrzehnte im Körper und reizen das Gewebe dauerhaft.

Asbestbedingte Erkrankungen treten typischerweise erst Jahrzehnte nach der Exposition auf. Durch die dauerhafte Präsenz der Fasern kann es zu chronischen Entzündungsreaktionen im Lungengewebe, vermehrter Narbenbildung (Fibrose) und Krebsentstehung kommen. Medizinisch anerkannte asbestassoziierte Erkrankungen umfassen das Mesotheliom (ein Tumor des Brust- oder Bauchfells, der nahezu ausschließlich durch Asbestexposition verursacht wird), Lungenkrebs (dessen Risiko durch Asbestexposition erhöht wird), Asbestose (eine chronische Fibrose des Lungengewebes mit dauerhafter Einschränkung der Lungenfunktion) sowie Pleuraveränderungen wie Verdickungen und Verkalkungen des Brustfells.

Wissenschaftlich ist kein Schwellenwert bekannt, unterhalb dessen Asbest mit Sicherheit als nicht gesundheitsschädlich und wirkungslos gilt.

Wann ist Asbest gefährlich?

Nicht jedes asbesthaltige Material stellt eine unmittelbare Gefährdung dar. Maßgeblich ist, ob Fasern freigesetzt werden können.

Fest gebundener Asbest, wie er in intakten Asbestzementplatten vorliegt, gibt bei unbeschädigter Oberfläche wenig Fasern ab. Freigesetzt können diese durch mechanische Beschädigung oder starke Verwitterung werden. Locker gebundener Asbest (etwa in alten Beschichtungen aus Spritzasbest oder Dämmmaterialien) kann dagegen bereits bei geringer mechanischer Beanspruchung Fasern freisetzen und erfordert erhöhte Vorsicht.

Sind Asbestdächer gefährlich?

Asbestdächer aus Wellasbestzementplatten zählen zum gebundenen Asbest. Mit zunehmendem Alter verwittert die Zementmatrix jedoch. Die Oberfläche wird rauer und poröser, was die Faserfreisetzung begünstigen kann.

Viele Ställe, Scheunen und Werkshallen, die zwischen den 1960er und 1980er Jahren errichtet wurden, sind mit Wellasbestzementplatten gedeckt. Deren übliche Lebensdauer ist bei einem erheblichen Teil dieser Gebäude bereits überschritten. Wer ein Asbestdach besitzt, sollte den Zustand durch einen zertifizierten Sachverständigen prüfen lassen und auf Basis dieser Beurteilung über Sanierungsmaßnahmen entscheiden.

Wie gefährlich ist Asbest im Freien?

Im Außenbereich werden freigesetzte Fasern durch Luftbewegung verteilt und verdünnt. Auf Betrieben, auf denen Menschen regelmäßig arbeiten und Tiere gehalten werden, kann eine dauerhafte Exposition durch verwitternde Dachplatten dennoch relevant sein, insbesondere wenn Regenwasser von der Dachfläche abläuft und dabei Fasern in Boden oder Auffangbehälter einträgt.

Wann besteht erhöhter Handlungsbedarf?

Eine fachkundige Begutachtung des Dachs empfiehlt sich, wenn Plattenoberflächen sichtbar verwittert, bemoost oder ausgebrochen sind, wenn Platten durch Sturm- oder Hagelschäden gerissen oder gebrochen wurden, wenn bauliche Maßnahmen geplant sind, die das Dach betreffen, oder wenn das Dach älter als 30 Jahre ist und noch nicht fachkundig bewertet wurde.

Für die Beurteilung ist ein zertifizierter Sachverständiger oder Fachbetrieb wie Middendorp Montage hinzuzuziehen. Eine fachgerechte Asbestsanierung durch nach TRGS 519 zertifizierte Betriebe reduziert die Exposition für Beschäftigte und Dritte und schützt den Eigentümer vor zivilrechtlicher und ordnungsrechtlicher Haftung.

Grenzwerte und rechtlicher Rahmen

Der in der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 519 auf Basis der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und des risikobezogenen Konzepts der TRGS 910 verwendete Wert für Asbestfasern beträgt 10.000 Fasern pro Kubikmeter Luft (Akzeptanzkonzentration). Dieser Wert dient der Risikosteuerung bei beruflichen Tätigkeiten und markiert die Schwelle zu einem niedrigen, hinnehmbaren Krebsrisiko. Er ist kein toxikologischer Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) und kein Unbedenklichkeitswert. Da für Asbest kein wissenschaftlich gesicherter Schwellenwert existiert, unterhalb dessen keine Wirkung zu erwarten ist, gilt das Minimierungsgebot nach dem Stand der Technik.

Pflichten für Eigentümer zur Asbestsanierung

Die GefStoffV schreibt vor, dass Arbeiten an asbesthaltigem Material, darunter Demontage, Reparatur oder Entsorgung, ausschließlich durch nach TRGS 519 zertifizierte Fachbetriebe durchgeführt werden dürfen. Die Eigendemontage ist nicht gestattet und kann mit Bußgeldern geahndet werden.

Eine allgemeine Sanierungspflicht für intakte Asbestdächer besteht in Deutschland derzeit nicht. Die Pflicht zur Beauftragung eines Fachbetriebs entsteht jedoch, sobald Arbeiten am betroffenen Bauteil geplant sind oder ein schlechter Zustand festgestellt wird. Neben der Dachfläche sollte auch die Asbestfassade in die Bestandsaufnahme einbezogen werden. Im Rahmen einer geplanten Dachsanierung empfiehlt sich grundsätzlich eine vollständige Bestandsaufnahme auf asbesthaltige Materialien. Die BG BAU stellt für gewerbliche Betreiber ergänzende Informationen und Handlungshilfen bereit.

Verpflichtung für Betreiber bei Asbest

Betreiber eines landwirtschaftlichen Betriebs oder anderer gewerblich genutzter Gebäude mit asbesthaltigen Bauteilen treffen verschiedene rechtliche Pflichten. Gegenüber den Beschäftigten bestehen Informations- und Unterweisungspflichten nach der Gefahrstoffverordnung (§ 7 GefStoffV): Sie müssen über das Vorhandensein von Asbest, die damit verbundenen Gesundheitsgefahren und die einzuhaltenden Verhaltensregeln aufgeklärt werden. Arbeiten an asbesthaltigen Bauteilen dürfen nur durch zertifizierte Fachbetriebe ausgeführt werden. Wenn Sie externe Handwerker oder Sanierungsunternehmen beauftragen, müssen Sie diesen vor Beginn der Arbeiten alle Ihnen vorliegenden Informationen zum Baujahr und zu asbesthaltigen Materialien gemäß § 5a GefStoffV mitteilen. Ziel aller Maßnahmen ist es, eine Freisetzung von Asbestfasern zu vermeiden und Ihre Mitarbeiter sowie Dritte wirksam zu schützen.

Asbestsanierung mit Middendorp Montage

Middendorp Montage ist auf Asbestsanierung im landwirtschaftlichen und gewerblichen Bereich spezialisiert und verfügt über die erforderliche Zertifizierung nach TRGS 519. Der Fachbetrieb übernimmt Asbestsanierungen in Ställen, Werkshallen und anderen Großbauten und stimmt Vorgehen sowie Zeitplan auf den jeweiligen Betrieb ab. Neben der klassischen Dachsanierung werden auch besondere Anforderungen, beispielsweise im Bereich der Tierhaltung, berücksichtigt.

Von der ersten Beratung über die Vorbereitung und Planung bis zur fachgerechten Ausführung begleitet Middendorp Montage das gesamte Projekt. Sie planen die Sanierung eines Asbestdachs oder möchten den Zustand Ihrer Dachflächen fachkundig einschätzen lassen? Fordern Sie jetzt ein unverbindliches Angebot von Middendorp Montage an.

Häufig gestellte Fragen

Ist Asbest gefährlich?

Asbest kann schwere Auswirkungen auf die Gesundheit haben. Eingeatmete Asbestfasern können sich im Lungengewebe ablagern und sind mit ernsthaften Erkrankungen wie Mesotheliom, Lungenkrebs und Asbestose assoziiert. Da diese Erkrankungen oft erst Jahrzehnte nach der Exposition auftreten, ist eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema sinnvoll.

Ist einmaliger Kontakt mit Asbest gefährlich?

Einen wissenschaftlich gesicherten Grenzwert, unterhalb dessen Asbest als vollständig unbedenklich gilt, gibt es nicht. Eine einmalige und kurzfristige Exposition bedeutet jedoch nicht automatisch, dass eine Erkrankung entsteht. Das individuelle Risiko hängt unter anderem von der Menge der eingeatmeten Fasern, der Dauer und Häufigkeit der Exposition sowie der Art des Asbestmaterials ab.

Welche Menge Asbest ist gefährlich?

Es gibt keine bestimmte Fasermenge, ab wann Asbest pauschal als gefährlich gilt. Entscheidend ist vielmehr, ob und in welchem Umfang Asbestfasern freigesetzt und eingeatmet werden. Grundsätzlich sollte jede vermeidbare Asbestexposition so weit wie möglich reduziert werden, da auch geringe Expositionen gesundheitliche Risiken bergen können.

Seit wann weiß man, dass Asbest gefährlich ist?

Die gesundheitlichen Gefahren von Asbest sind bereits seit Anfang des 20. Jahrhunderts bekannt. In Deutschland wurden die Zusammenhänge zwischen Asbestexposition und Erkrankungen wie Asbestose und Lungenkrebs im Laufe des 20. Jahrhunderts zunehmend wissenschaftlich belegt. Mit dem vollständigen Verwendungsverbot von Asbest in Deutschland im Jahr 1993 wurde der Einsatz des Materials schließlich grundsätzlich untersagt.

Ist ein intaktes Asbestdach gefährlich?

Intakte, nicht verwitterte Asbestzementplatten setzen nur wenige Fasern frei, daher stellt ein intaktes Asbestdach kein akutes Risiko und keine unmittelbare Gefahr dar. Mit zunehmendem Alter verändert sich die Plattenoberfläche jedoch. Regelmäßige Zustandsprüfungen durch einen Fachbetrieb geben Aufschluss darüber, ob und wann Handlungsbedarf besteht.

Was umfasst eine Asbestsanierung nach TRGS 519?

Eine TRGS-519-konforme Sanierung umfasst in der Regel eine Gefahrstoffanalyse des betroffenen Materials, die Sicherung und Abgrenzung des Arbeitsbereichs, geeignete Schutzausrüstung für alle Beteiligten, die fachgerechte Demontage sowie eine zertifizierte Entsorgung als überwachungsbedürftigen Abfall durch zugelassene Entsorgungsbetriebe.

Darf ich Wellasbestplatten selbst abbauen?

Nein, Arbeiten an asbesthaltigem Material sind in Deutschland ausschließlich zertifizierten Fachbetrieben vorbehalten. Eine Eigendemontage verstößt gegen die Gefahrstoffverordnung und kann mit Bußgeldern geahndet werden.

Wie erkenne ich, ob mein Dach asbesthaltig ist?

Eine zuverlässige Identifikation ist ohne Materialanalyse nicht möglich. Bei Gebäuden, die vor 1993 errichtet wurden und Welldachplatten oder Faserzementelemente aufweisen, besteht ein begründeter Asbestverdacht. Ein zertifizierter Sachverständiger kann Proben entnehmen und eine Laboranalyse veranlassen. Mehr dazu lesen Sie in unserem Blogbeitrag zum Thema Asbest erkennen.